Wir über uns
- Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle nach §219 StGB
- Die Beratung ist unabhängig von Religionszugehörigkeit, Nationalität und Alter
- Die Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch anonym
- Wir unterliegen der Schweigepflicht
- Wir beraten Sie kompetent, unbürokratisch und ergebnisoffen
- Sie können Ihren Partner, Ihre Eltern oder eine andere vertraute Person gerne zur Beratung mitnehmen
- Wir beraten Sie auch nach Abbruch, Fehlgeburt oder Totgeburt
- Wir beraten Sie bei Fragen zur Pränataldiagnostik:
- Wir bieten Gespräche an vor einer Pränataldiagnostik
- Während Sie auf das Ergebnis warten
- Nach der Diagnose mit einem auffälligen Befund
Wir informieren über
- Sachspenden
- Verhütung – Familienplanung
- Elterngeld / Elternzeit / Kindergeld
- Adoption
- Wir begleiten bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Weitere Angebote

Babykorb
unser Beratungsverständnis
Rechtliche Grundlagen der Beratung
Wir sind eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 5 - 3).
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu gehört die Beratung,
für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschafts abbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)
Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.